DIE THÜGA PLUSGESELLSCHAFTEN
Die Plusgesellschaften schaffen Mehrwert für die Thüga-Gruppe. Zur Realisierung von Synergien bieten sie Beratungs- und Dienstleistungen für alle Stufen der Wertschöpfungskette an.
DIE THÜGA PLUSGESELLSCHAFTEN
Die Plusgesellschaften schaffen Mehrwert für die Thüga-Gruppe. Zur Realisierung von Synergien bieten sie Beratungs- und Dienstleistungen für alle Stufen der Wertschöpfungskette an.
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Sie zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie vom 21.10.2008 (BK6-08-006) konkretisiert diese Vorgaben.
Die nachfolgend aufgeführten Netzbetreiber haben sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und schreiben ihre Verlustenergiemengen entsprechend den Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 21.10.2008 (BK6-08-006), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren aus.
Aufgrund der im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg vorliegenden Marktverschiebungen sind Netzverlustenergieausschreibungen zunehmend schwierig geworden. Daher wird unter Berücksichtigung der aktuellen Situation über eine Festpreisfixierung ein marktorientiertes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren angestrebt.