Thüga: Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes schwächt Verteilnetzbetreiber.
„Die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes um fast 25 Prozent für die dritte Regulierungsperiode ist unverhältnismäßig und hemmt weitere Investitionen ins Verteilnetz“, so Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, zur heutigen Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes durch die Bundesnetzagentur. Die Absenkungen von gegenwärtig 9,05 auf 6,91 Prozent für Neuanlagen beziehungsweise von 7,14 auf 5,12 Prozent für Altanlagen machen die Verbesserungen aus der jüngsten Novelle der Anreizregulierungsverordnung zunichte. „Künftige Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung unserer Verteilnetze werden gehemmt und unser bestehendes Anlagevermögen entwertet“, stellt Riechel fest. Die hundert Unternehmen der Thüga-Gruppe verantworten bundesweit eine Verteilnetzlänge von knapp 190.000 Kilometern im Strom und 70.000 Kilometern im Gas und haben alleine in den letzten fünf Jahren im Zuge der Energiewende in Summe circa 1,3 Milliarden Euro ins Stromnetz und rund eine Milliarde Euro ins Gasnetz investiert.
Eine gewisse Anpassung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode ist aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus verständlich. „Allerdings hat die Bundesnetzagentur – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – die Marktrisikoprämie zu niedrig angesetzt“, so Riechel. Das ist ökonomisch nicht nachvollziehbar, da sich die Risiken der Netzbetreiber gegenüber der letzten Festlegung nicht reduziert, sondern eher erhöht haben, beziehungsweise erhöhen werden. Insbesondere die Geschäftsrisiken durch den Einsatz neuer Technologien sind nicht berücksichtigt. Gerade innovative Technologien stellen eine besondere Herausforderung für die Netzbetreiber dar, da noch keine ausreichenden Betriebserfahrungen vorliegen. Auch im Vergleich zu anderen Sektoren, wie beispielsweise der Telekommunikation, schneidet der Energiesektor verhältnismäßig schlecht ab. „Dies verwundert umso mehr, da die Energiewende massive Herausforderungen für die Netzbetreiber in Deutschland mit sich bringt und noch lange nicht als abgeschlossen gelten kann. Jetzt bleibt zumindest zu hoffen, dass beim Sockeleffekt nochmal nachgebessert wird“, fasst Riechel zusammen. Im Rahmen der Novelle der Anreizregulierungsverordnung soll für Investitionen zwischen 2007 bis 2016 ein Teil des positiven Sockeleffekts entfallen. Dadurch würde investiertes Kapital in die Netze nicht mehr vollständig zurück verdient werden. Der Bundesrat hat dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt, der die Bundesregierung dazu auffordert, während der dritten Regulierungsperiode zu prüfen, ob eine Ausweitung der Übergangsregelung beim Sockeleffekt auf die vierte Regulierungsperiode angezeigt ist.