Thüga: Anreizregulierungsverordnung entwertet getätigte Investitionen ins Netz.
Die Novelle schafft zwar den Zeitverzug für künftige Investitionen ab, entwertet aber gleichzeitig Investitionen der letzten Jahre“, so Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, zur gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Anreizregulierungsverordnung. Für die zwischen 2007 bis 2016 getätigten Investitionen fällt ein bedeutender Teil der positiven Sockeleffekte weg. „Das Kapital, das die Stadtwerke zu dieser Zeit in die Netze investiert haben, kann nicht vollständig zurückverdient werden“, stellt Riechel fest und sieht sich durch den Bundesrat bestätigt. Dieser hat in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, während der dritten Regulierungsperiode zu prüfen, ob die Übergangsregelung nicht um weitere fünf Jahre ausgeweitet werden sollte. „Diese Diskussion werden wir aufmerksam beobachten und begleiten“, so Riechel. Die hundert Unternehmen der Thüga-Gruppe verantworten bundesweit eine Verteilnetzlänge von knapp 190.000 Kilometern im Strom und 70.000 Kilometern im Gas und haben alleine in den letzten fünf Jahren im Zuge der Energiewende in Summe circa 1,3 Milliarden Euro ins Stromnetz und rund eine Milliarde Euro ins Gasnetz investiert. Für künftige Investitionen in Verteilnetze stellt die neue Anreizregulierungsverordnung aus Sicht von Riechel allerdings einen Fortschritt dar. „Denn der Systemwechsel vom Budgetprinzip zum Kapitalkostenabgleich beseitigt den Zeitverzug für künftige Ersatz- wie Erweiterungsinvestitionen.“