Thüga-Gruppe: Einführung intelligenter Messsysteme nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen.
„In vielen Punkten stimmen wir mit dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einführung von intelligenten Messsystemen überein“, so Michael Riechel, Sprecher des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft zum Eckpunktepapier für das Verordnungspaket Intelligente Netze des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vom 9. Februar 2015.
Fokus auf Kosten-/Nutzenverhältnis legen
Je mehr Strom ein Kunde verbraucht, desto eher lohnt sich für ihn ein Messsystem. Daher teilt die Thüga-Gruppe die Ansicht des BMWi, mit dem Einbau von Messsystemen bei Kundengruppen mit hohem Stromverbrauch und damit hohem Effizienzpotential zu beginnen. Weiter erachtet die Thüga-Gruppe den verpflichtenden Einbau von Messsystemen bei Einspeisern von erneuerbaren Energien (zum Beispiel Besitzern einer Photovoltaikanlage) für sinnvoll. Bei Neubauten sowie Renovierungen sollen hingegen lediglich intelligente Zähler eingebaut werden. Diese besitzen im Gegensatz zu den aufwendigeren Messsystemen keine WAN (Weitverkehrsnetz)-Anbindung. Sinnvoll ist auch, dass der Haushaltskunde darüber entscheiden kann, ob und wie er die Messwerte aus seinem Zähler visualisieren lässt. Auf Wunsch können Haushaltskunden auch ein intelligentes Messsystem wählen.
Finanzierung – Kosten umgehend anerkennen
„Eine Preisobergrenze für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen halten wir für nicht sachgerecht“, so Riechel. Und auch die jetzigen Bedingungen gewährleisten dem Verteilnetzbetreiber keine angemessene Refinanzierung des Rollouts: Entweder, weil Investitionen erst in der nächsten Regulierungsperiode geltend gemacht werden können, oder, weil sie ihn einseitig mit Kostenrisiken belasten. Da aber insbesondere in der Startphase der Einführung hohe Anlaufkosten entstehen, z.B. für den Aufbau der IT-Landschaft, fordert die Thüga-Gruppe, dass Verteilnetzbetreiber diese Kosten umgehend in die Netzentgelte einrechnen können. Weiter soll der erhöhte Aufwand bei den laufenden Betriebskosten dem Kunden verursachungsgerecht, individuell in Rechnung gestellt werden.
Realisierung braucht technische und prozessuale Klarheit
Der vorgeschlagene Zeitplan lässt dem Verteilnetzbetreiber grundsätzlich Freiräume, um den Rollout möglichst effizient zu gestalten. Die Messsysteme basieren auf einer neuartigen Technologie mit hohen technischen Anforderungen. Daher muss vor dem Start des Rollouts die Praxistauglichkeit sichergestellt werden. Außerdem müssen die neuen Marktprozesse definiert sein. Um technische und prozessuale Sicherheit zu bekommen, schlägt die Thüga-Gruppe daher koordinierte, umfangreiche Tests vor.
Thüga-Thesenpapier zeigt Lösungen auf
Die Unternehmen der Thüga-Gruppe, die in Summe etwa 5,5 Millionen Stromzähler verantworten, haben ein Thesenpapier erarbeitet. Es zeigt auf, wie Messsysteme effizient, praxistauglich und kundenorientiert eingeführt werden können. Es hat vier Schwerpunkte: Finanzierung, technische und zeitliche Umsetzung sowie Zielgruppe des Rollouts. „Unsere praktischen Erfahrungen werden wir weiterhin in den Prozess der Verordnungsgebung einbringen“, erklärt Riechel. Gegenwärtig diskutiert die Thüga-Gruppe das Thesenpapier mit Politik und Verbänden.